In einer Sammelklage gegen die Anbieter von KI-Tools für die Generierung von Bildern, Stability AI, Midjourney und DevianArt, entschied ein US-Bezirksrichter, dass die Feststellung, ob per KI generierte Bilder möglicherweise direkt gegen das Urheberrecht verstoßen, derzeit "nicht plausibel" ist. Das Gericht erlaubte den Künstlern jedoch, Urheberrechtsverletzungen gegen Stability AI, Midjourney und DevianArt für die Werke geltend zu machen, für die Künstler ein Copyright angemeldet hätten. Sie müssten dazu allerdings ergänzen, inwiefern die Anbieter von bildgebenden GenAI-Tools gegen Urheberrechtsgesetze verstoßen haben.
In einer 28-seitigen Urteilsbegründung legte Richter William H. Orrick vom Northern District of California ausführlich dar, dass die Klage der Künstlerinnen Sarah Anderson, Kelly McKernan und Karla Ortiz in "zahlreichen" Punkten fehlerhaft gewesen sei. Die aktuellen Eingaben, so Orrick, würden es dem Gericht erschweren, eine Entscheidung über die Urheberrechtsverletzung zu treffen.
Zu den besagten Mängeln in dem Fall gehört unter anderem, dass zwei der drei Künstlerinnen, McKernan und Ortiz, überhaut keine Urheberrechte für ihre Arbeiten beim US Copyright Office eingereicht hätten. Auch Anderson habe nur für 16 ihrer Bilder Urheberrechte angemeldet - in der Klage jedoch hunderte von Urheberrechtsverletzungen angeführt.
Trainingsmaterial für KI-Modelle
Die drei Künstler hatten beanstandet, dass die KI-Anbieter Datensätze von der deutschen Non-Profit-Organisation LAION verwendet hätten, um ihre KI-Modelle zu trainieren. Dabei habe LAION widerrechtlich die Werke der Künstler in ihren Datenbestand aufgenommen.
Richter Orrick war jedoch nicht mit diesem Argument einverstanden. Er schrieb: "Das andere Problem für die Kläger ist, dass es einfach nicht plausibel ist, dass jedes Trainingsbild, das zum Trainieren von Stable Diffusion verwendet wurde, urheberrechtlich geschützt war (im Gegensatz zu urheberrechtsfähig), oder dass alle generierten Bilder der DeviantArt-Nutzer auf (theoretisch) urheberrechtlich geschützten Trainingsbildern beruhen und daher alle Output-Bilder abgeleitete Bilder sind."
Selbst wenn sich die Klage nur auf generierte Bilder beschränken würde, die auf urheberrechtlich geschützten Trainingsbildern basieren, fügte der Richter hinzu, müsste das abgeleitete Werk immer noch eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Originalwerk aufweisen oder Elemente davon enthalten.
Einfacher ausgedrückt, könnte das Urteil bedeuten, dass ein Urheberrechtsfall nur dann Bestand hat, wenn die Kunstschaffenden nachweisen können, dass ein KI-generiertes Bild direkt auf ihr Werk verweist.
Urheberrechtsfragen zu KI-generierten Inhalten bleiben bestehen
Auch wenn dieses Urteil große Auswirkungen auf andere Prozesse in den USA haben könnte, wie etwa die Klage von Programmierern gegen das Microsoft-eigene GitHub wegen der Code-Generierungsfunktionen von GPT4, bietet es keinen dauerhaften Schutz für Tech-Firmen, wenn es um Fragen zu KI-generierten Inhalten geht.
So ließ Richter Orrick eine von Anderson eingereichte Klage gegen Stability AI weiter zu. Die Künstlerin könne dem Urteil zufolge ihre Klage wegen Urheberrechtsverletzung an ihren 16 Werken, für die sie ein Urheberrecht angemeldet hatte, weiterverfolgen. (mb)
Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag der US-Schwesterpublikation Computerworld.