"Die juristischen Fallstricke, die die Vorratsdatenspeicherung an sich mit sich bringt, sind seit jeher unterschätzt und klein geredet worden. Das deutsche Gesetz war verfassungswidrig und die EU-Richtline war europarechtswidrig. Viele Juristen haben immer wieder auf die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Risiken hingewiesen. Seit jeher wurden die juristischen Probleme mit der Vorratsdatenspeicherung ignoriert", sagte Leutheusser-Schnarrenberger laut Mitteilung.
Ungeachtet der fundamentalen grundrechtlichen Probleme sei aber seit über einem Jahrzehnt immer wieder versucht worden, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. "Wenn die EU-Kommission jetzt gegenüber Deutschland bei einer Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung ein Vertragsverletzungsverfahren nicht ausschließt, dann sollte diese Kritik ernst genommen werden. Die Geschichte der Vorratsdatenspeicherung ist eine Geschichte des juristischen Scheiterns. Ein neues Kapitel sollte den Bürgerinnen und Bürgern, genauso aber auch den Telekommunikationsunternehmen erspart bleiben."