Bundesregierung beschließt

Jeder hat Recht auf 10-Mbit/s-Internet

06.05.2022
Von 
Panagiotis "Takis" Kolokythas arbeitet seit Juni 2000 für pcwelt.de. Seine Leidenschaft gilt IT-News, die er möglichst schnell und gründlich recherchiert an die Leser weitergeben möchte. Er hat den Überblick über die Entwicklungen in den wichtigsten Tech-Bereichen, entsprechend vielfältig ist das Themenspektrum seiner Artikel: Windows, Soft- und Freeware, Hardware, Smartphones, soziale Netzwerke, Web-Technologien, Smart Home, Gadgets, Drohnen… Er steht regelmäßig für PCWELT.tv vor der Kamera und hat ein eigenes wöchentliches IT-News-Videoformat: Tech-Up Weekly.
Die Bundesregierung hat das "Recht auf schnelles Internet" für jeden Bürger beschlossen. Es gibt aber auch Kritik.

Die Bundesregierung hat jetzt nach einiger Verzögerung die Verordnung für ein "Recht auf schnelles Internet" für jeden Bürger beschlossen. Konkret bedeutet dies: Jeder Bundesbürger hat künftig Anspruch auf einen Festnetz-Internetanschluss mit einer Mindestgeschwindigkeit von 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,7 Megabit pro Sekunde im Upload - damit folgt die Bundesregierung im Wesentlichen einem Entwurf der Bundesnetzagentur.Zusätzlich gilt die Regel, dass die Latenz der Internetverbindung bei maximal 150 Millisekunden liegen darf, wobei auch Ausnahmen für höhere Reaktionszeiten bei Satelliten-Internetverbindungen vorgesehen sind.

Das Recht auf eine Internetverbindung, die diese Mindestvorgaben erfüllt, haben alle Bürger, egal ob sie in der Stadt oder auf dem Land wohnen.

In Städten sind schnellere Internetverbindungen bereits weit verbreitet und so mag mancher VDSL-Nutzer nur müde über eine 10-MBit/s-Verbindung lächeln. Anders schaut es aber vielerorts auf dem Land aus. Hier können sich die Bewohner künftig auf ihr Recht auf ein schnelleres Internet berufen und die Bundesnetzagentur kann die Verlegung von Leitungen anordnen, durch die die Internet-Anbindung verbessert wird.

Die neue Verordnung soll dafür sorgen, dass die "digitale Teilhabe" aller Bürger sichergestellt werde, die bislang von der Internet-Versorgung abgeschnitten sind.

So geht´s jetzt weiter

Ursprünglich war geplant, dass die Verordnung der Bundesregierung ab dem 1. Juni 2022 in Kraft treten soll. Nachdem sich der Beschluss der Verordnung aber verzögert hat, gilt dies aber derzeit als eher unwahrscheinlich. Es müssen noch der Digitalausschuss des Bundestags und der Bundesrat zustimmen.

Kritik an der Verordnung gibt es bereits von der Opposition. "Wir haben erhebliche Zweifel, ob eine 10-Megabit-Downloadrate und eine 1,7-Megabit-Uploadrate pro Anschluss für eine Familie mit Kindern als Grundversorgung ausreichen", erklärt etwa Reinhard Brandl, der digitalpolitische Sprecher der Fraktion CDU/CSU laut einem Bericht der Tagesschau.

10 Mbit/s für alle ist nur der Anfang

Die jetzt festgelegten Eigenschaften, die eine Internetverbindung erfüllen muss, sind übrigens nicht in Stein gemeißelt. Diese Mindestwerte sollen jährlich überprüft und festgelegt werden. Erwartet wird, dass die Untergrenze mit dem fortschreitenden Netzausbau über die Jahre hinweg ansteige.

Ziel der Bundesregierung ist es, die Zahl der Glasfaseranschlüsse zu steigern. Bisher sind nur ein Fünftel aller Haushalte am Glasfasernetz angeschlossen. Hier sind Download-Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 Mbit/s möglich und der Upload liegt bei bis zu 500 Megabit pro Sekunde. Der Anteil der Haushalte, die über Glasfaser im Netz surfen können, soll bis zum Jahr 2025 auf die Hälfe aller Haushalte ansteigen.

Ein langer Weg bis zum "Recht auf schnelles Internet"

Über die Einführung des Rechts auf schnelles Internet wird schon seit Jahren diskutiert. Der Bundestag hatte bereits im April 2021 einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes zugestimmt, durch die alle Bürger das Recht für schnelles Internet erhalten. In den folgenden Monaten wurde dann über die Vorgaben diskutiert, ehe die Bundesnetzagentur im Dezember 2021 dann ihren Vorschlag machte, nachdem 10 Mbit/s zunächst einmal reichen. "Ein Internetzugang, der diese Anforderungen erfüllt, ermöglicht nach dem heute veröffentlichten Gutachten die Nutzung aller für die Grundversorgung wesentlichen Internetdienste", erklärte die Bundesnetzagentur damals. (PC-Welt)