Anwender und Unternehmen mit Profilen auf Xing erlebten eine böse Überraschung. Ein Anwalt mahnte sie wegen eines nicht im Profil eingerichteten Impressums ab. Betroffen sind nicht nur Firmenauftritte, sondern auch "persönliche" Profile einzelner Personen.
Was verpflichtet zu einem Impressum, und warum kann abgemahnt werden?
Das Telemediengesetz (TMG) verpflichtet in Paragraf 5 Anbieter von Telemedien, bestimmte Informationen über sich erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten (Impressumspflicht). Diese Vorschrift beruht auf der europäischen E-Commerce-Richtlinie und soll Verbraucher schützen. Xing als Portal wird von der Xing AG angeboten und hat ein Impressum. Xing-Nutzer stellen sich in ihren Profilen selbst dar. Die Abmahner meinen, für jedes Profil sei ein eigenes Impressum erforderlich. Wer pflichtwidrig kein Impressum vorhalte, begehe möglicherweise einen Wettbewerbsverstoß und könne durch einen Wettbewerber abgemahnt werden.
Was sagt Xing zum Thema Impressum?
Xing schreibt in seinen Frequently Asked Questions (FAQs) nur, die Impressumspflicht (Paragraf 5 TMG) betreffe geschäftsmäßige Telemedien. Ausgenommen seien Angebote, die nur privaten oder familiären Zwecken dienten. Xing teilt ausdrücklich mit, dieser Hinweis stelle keine Rechtsberatung dar. Daher helfen die FAQ-Informationen dem Nutzer wenig.
Wie urteilen die Gerichte?
Deutsche Gerichte haben sich zu einer etwaigen Pflicht für ein Impressum im Xing-Profil noch nicht geäußert. Für andere soziale Netzwerke haben sie aber geurteilt. Das Landgericht Freiburg (Urteil vom 4. November 2013) und das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Urteil vom 13. August 2013) haben sich mit Facebook befasst. Sie kommen zu der Entscheidung, dass zumindest in einem geschäftlichen Zusammenhang ein Impressum vorzuhalten und nach den gesetzlichen Anforderungen in den Facebook-Auftritt einzubinden ist.
Welche Schlüsse lassen sich für Profile auf Xing ziehen?
Vermutlich werden Gerichte die Pflicht für ein Impressum im Xing-Profil ähnlich beurteilen. Was für ein soziales Netzwerk wie Facebook gilt, das primär im privaten Umfeld genutzt wird, dürfte erst recht für ein Netzwerk wie Xing gelten, in dem es um berufliche Beziehungen geht. Das OLG Düsseldorf bezieht sich im Urteil sogar ausdrücklich auf Netzwerke "wie Facebook und andere Social-Media-Plattformen, auf denen Internet-Auftritte unter exklusiven Unterseiten veröffentlicht werden können". Dass Xing nicht dazugehören sollte, ist kaum anzunehmen.
- Xing: Newsfeed
Das neue Xing fühlt sich neben der Facebook-inspirierten Optik deutlich interaktiver und mehr nach Webapplikation an. - Xing: Gruppenbeiträge
Gruppenbeiträge und andere Benachrichtigungen lassen sich aus der neuen Hauptleiste checken, ohne in den Bereich wechseln zu müssen. - Xing: Newsfeed-Ansicht
Wie in Facebook lässt sich einstellen, welche Meldungen im Newsfeed erscheinen – auch andere Bedienprinzipien sind von Facebook vertraut, wie das ausblenden von Meldungen bestimmter Kontakte. - LinkedIn: Profil-Update
Linkedin zeigt auf einem Post-It-Zettel Vorschläge für die Verbesserung der Profilinfos, die bei Erledigung durchgestrichen werden. - LinkedIn: Profilstatistiken
Für alle, die sich für die eigene Attraktivität interessieren, lassen sich umfangreiche Abrufstatistiken des eigenen Profils finden. - LinkedIn: Online today
Die Startseite zeigt nicht nur Neues aus dem Netzwerk, sondern versorgt den Besucher auf Linkedin Today auch mit relevanten News, die oft geteilt wurden. Wem das zuviel ist, der blendet die Funktion einfach aus. - LinkedIn: Gruppen
Die Gruppendiskussionen sehen bei LinkedIn deutlich moderner aus als bei Konkurrent Xing. - LinkedIn: Hootsuite
Dank offener Schnittstellen lässt sich LinkedIn auch leicht von externen Tools wie Hootsuite.com lesen und pflegen ohne die Website besuchen zu müssen. - Experteer: Startseite
Die „Gehaltsbenchmarks“, also die gezielte Suche nach Jobs für die eigene Gehaltsvorstellung, preist Experteer als Alleinstellungsmerkmal an. - Experteer: Jobsuche
Die Suchfunktion von Experteer wartet mit guten Ideen zum Einschränken nach Kritereien wie Gehalt auf. Leider sind die Ergebnisse für nicht zahlende Mitglieder oft wertlos. - Monster: Suchergebnisse
Die Ergebnisslisten lassen sich bei Monster schnell überblicken, indem Texte schon in der Übersicht ausführlich gelesen werden können. - Monster: Jobsuche
In Betaversion gibt es eine erweiterte Jobsuche, die mit drei Eingabefeldern auch nach Jobtitel und verwandten Titeln die Datenbank durchforstet. Die dahinter liegende 6Sense Suchtechnologie schlägt automatisch passende Jobtitel vor. Die neue Suche ist unbedingt zu empfehlen, wer möchte kann aber weiter den bisherigen Algorithmus weiter nutzen. - Monster: Anschreiben
Monster.de bietet gute Zusatzinhalte rund um das Thema Karriere und Bewerbung, wie zum Beispiel Musteranschreiben. - Stepstone: Startseite
Schon auf der nüchternen Startseite, die durch blinkende Werbung und Banner jedoch reichlich unruhig wirkt, werden bei Stepstone verschiedene Berufsfelder vorgeschlagen. - Stepstone: Channels
Die Channels bei Stepstone sind inhaltlich einen Blick wert, der aber wegen der überfrachteten Seiten kein Vergnügen ist. - Stepstone: App
Die Stepstone-App für Android oder iPhone ist kostenlos und sucht automatisch in einstellbaren Umkreis aktuelle Angebote. - Arbeitsagentur: Startseite
Die aufgeräumte Startseite der Arbeitsagentur macht die schnelle Recherche gut möglich. - Arbeitsagentur: Suchergebnisse
Die Suchergebnisse werden zwar nach Übereinstimmung zum Suchbegriff bewertet, leider fehlen aber Angaben zum Datum der Angebote. - Abeitsagentur: Jobbörse
Nach der recht aufwändigen Registrierung kann sich der Jobbörse-Nutzer ein Bewerberprofil anlegen und direkt Arbeitgeber kontaktieren. - Jobware: Startseite
Dem Layout von Jobware ist anzusehen, dass das Design schon einige Jahre auf dem Buckel hat. - Jobware: Führungskräfte
Zu Top-Offerten zeigt Jobware auch das ungefähre Jahresgehalt – ohne teure Monatsgebühr von Headhunter-Portalen. - Jobware: E-Mail
Jobware bietet einen E-Mail-Service, der in unserem Test treffsicherer als einige Konkurrenten Angebote filterte. - Placement24: Startseite
Die Startseite wirbt mit reger Netzwerkaktivität, von der nach Anmeldung für einen Basisaccount wenig zu sehen oder zu spüren ist. - Placement24: Angebot
Placement24-Nutzer bekommen schon nach der Anmeldung teure Lockangebote präsentiert. - Placement24: Banner
Ohne Premiumupgrade oder kostenpflichtige Sondereigenwerbung geht bei Placement24 so gut wie nichts. - BranchOut: Oberfläche
Branchout läuft als Erweiterung innerhalb von Facebook. Das bringt Vor- und Nachteile mit sich. - BranchOut: Jobsuche
Branchout findet derzeit meist nur Jobs aus den USA - BranchOut: Badge
Neue Ideen: Auf Branchout erhält man für Erfolge, wie dem häufigen Vernetzen zur Belohnung „Badges“ – ähnlich wie auf Foursquare. - Kununu: Bewertungen
Kununu bietet viele Möglichkeiten sich schnell ein Stimmungsbild zu einem bestimmten Arbeitgeber zu holen. - Kununu: Arbeitgeber
Auch Firmen können hier zeigen wie offen und freundlich sie sind. - Kununu: Fotos
Einige Arbeitgeber bieten sogar Fotos an, die einen Blick hinter die Kulissen erlauben.
Was tun mit dem Impressum im Xing-Profil?
Damit Xing-Teilnehmer keine Abmahnung riskieren, sollte ihr Profil ein Impressum haben. Das gilt für Firmen- und auch für "persönliche" Xing-Profile. Ersparen kann man sich dieses Impressum dann, wenn ein "persönliches" Profil ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dient, was dem Zweck eines Business-Netzwerks aber zuwiderläuft. Xing bietet seit August 2013 am Ende jedes Profils die Möglichkeit an, dessen Impressum zu bearbeiten. Dazu werden über einen Link in einem Pop-up Fenster die erforderlichen Angaben eingetragen. Diese Pflichtangaben sind identisch mit einem sonst erforderlichen Impressum und in Paragraf 5 TMG vorgegeben. (hk)