Leistungsschutzrecht

Google will weiterhin nicht für Snippets zahlen

28.09.2015
Google hat im Streit mit deutschen Verlegern bekräftigt, grundsätzlich nicht für die Darstellung kleiner Text-Ausschnitte zahlen zu wollen.

Verlage könnten selbst entscheiden, ob und wie ihre Inhalte bei Google angezeigt werden, erklärte ein Sprecher des Internet-Konzerns am Montag. Google betonte dabei den positiven Effekt der "Snippets" - wie die kleinen Text-Fragmente genannt werden - für Verlage. "Snippets in der Google Suche und in Google News helfen Nutzern bei der Orientierung im Netz, leiten sie auf die Seiten von Verlagen weiter und schaffen so erheblichen Mehrwert - für kleine wie große Verlage", sagte der Sprecher. "Wir zahlen daher nicht für Snippets, arbeiten aber weiter gern mit den Verlagen zusammen, um Leser zu ihren Artikeln zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern."

In dem Streit geht es um die Vergütung nach dem sogenannten Leistungsschutzrecht, die einige deutsche Verlage von Google für die Anzeige von Teilen ihrer Inhalte fordern. Die Verwertungsgesellschaft (VG) Media, die sie vertritt, hatte zuletzt erklärt, sie könne sich einen Vergleich mit Google vorstellen.

Nach dem Leistungsschutzrecht können einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte lizenzfrei genutzt werden. Am Donnerstag wies die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes den von der VG Media geforderten Tarif in seiner gegenwärtigen Form zurück und forderte die Verwertungsgesellschaft auf, eine konkrete Wortzahlgrenze anzugeben. "Die Schiedsstelle schlägt eine feste Obergrenze von sieben Wörtern unter Ausschluss der Suchbegriffe vor", hieß es. (dpa/tc)