Wie das Amtsgericht urteilte, muss Google der Bundespolizei FBI für Ermittlungen auch E-Mails zur Verfügung stellen, die auf Servern im Ausland gespeichert sind. Ein halbes Jahr zuvor hatte ein New Yorker Berufungsgericht allerdings in einem ähnlich gelagerten Fall, der Microsoft betraf, anders entschieden. Microsoft war von der Verpflichtung entbunden worden, Mails von ausländischen Servern bereit zu stellen. IT- und Medienunternehmen hatten das Urteil damals ebenso wie Datenschützer begrüßt. Google will wegen der Abweichung von diesem Präzedenzfall nun in Berufung gehen.
Google steht auf dem Standpunkt, mit der Bereitstellung von E-Mails auf Servern in den USA den Forderungen des FBI nachgekommen zu sein - so wie vorher auch Microsoft. Der Richter indes glaubt, dass die Ermittler auch auf die Daten zugreifen können sollten, die in den internationalen Rechenzentren liegen, denn die Mails würden erst auf amerikanischem Boden kontrolliert, nicht im Ausland.
Der Suchmaschinen-Gigant erhält Jahr für Jahr rund 25.000 Aufforderungen von amerikanischen Ermittlungsbehörden, Nutzerdaten herauszugeben. Waren die Daten auf Servern im Ausland gelagert, konnte Google stets geltend machen, dass die amerikanischen Polizeibehörden nicht zuständig seien. Wollten sie an die Daten gelangen, mussten sie sich an die zuständigen EU-Behörden wenden.