Das teilte die Bundesanwaltschaft am Montag auf ihrer Internetseite mit. Der Generalbundesanwalt hat demnach die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Er gehe mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz davon aus, dass es sich bei den veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB handelt, heißt es weiter.
Im Übrigen sehe der Generalbundesanwalt die Voraussetzungen der subjektiven Tatseite nicht als gegeben an. Der Tatverdacht gegen bislang unbekannte Berufsgeheimnisträger wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353 b StGB) bleibe davon allerdings unberührt; das Verfahren werde insoweit an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben.
Die Ermittlungen hatten nach einem Zerwürfnis mit Justizminister Heiko Maas (SPD) zur Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range in der vergangenen Woche geführt. Die Blogger hatten vertrauliche Dokumente des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Internet veröffentlicht.(dpa/tc)