Höchstrichterlich

Französischer Verfassungsrat bestätigt Verbot von UberPop

23.09.2015
Aus von oberster Stelle: Der Fahrdienstvermittler Uber darf die Variante UberPop nicht in Frankreich anbieten. Der Verfassungsrat bestätigt das gesetzliche Verbot.

Im langen Streit um den Fahrdienstvermittler Uber in Frankreich hat der Verfassungsrat ein Verbot des Angebots UberPop bestätigt. Aus Sicht des Gerichts wird mit UberPop eine Plattform geschaffen, auf der Fahrer Beförderung anbieten können, ohne zu Transportunternehmen zu gehören.

Das von Uber kritisierte Gesetz verbietet, Fahrdienste von Privatleuten ohne Taxi- oder Chauffeurlizenz zu vermitteln. Mit der Regelung hatte die französische Regierung auch auf anhaltende und teils gewalttätige Proteste von Taxifahrern reagiert, die UberPop und ähnliche Dienste für unlauteren Wettbewerb halten. Uber ging vor Gericht, setzte diesen Teil seines Angebots in Frankreich aber im Juli bis zur Entscheidung aus.

Aus Sicht von Uber werden mit dem Gesetz auch Portale für Mitfahrgelegenheiten illegal, auf denen Privatleute freie Plätze bei ohnehin geplanten Fahrten anbieten können. Die Taxi-Branche argumentiert dagegen, solche Mitfahrgelegenheiten seien nicht auf Gewinn ausgelegt. Auch der Verfassungsrat stellte in seiner Entscheidung fest, das Gesetz habe weder Ziel noch den Effekt eines Verbots von Fahrgemeinschaften.

Die Uber-Angebote sorgen weltweit für Widerstand bei professionellen Anbietern. Zu Protesten war es zuletzt auch in Belgien gekommen, wo demonstrierende Taxi-Fahrer in der Hauptstadt Brüssel ein Verkehrschaos auslösten. In Deutschland wurde das Uber-Geschäft durch mehrere Gerichtsentscheidungen deutlich eingeschränkt. (dpa/tc)