DMA-Verordnung trifft Apple & Co.

EU-Kommission eröffnet die Jagdsaison

02.11.2022
Von Redaktion Computerwoche
Am 1. November 2022 ist eine neue Verordnung der EU in Kraft getreten, die mehr digitalen Wettbewerb garantieren soll. Für sogenannte Gatekeeper wie Apple mit seinem App Store wird der Gegenwind schärfer.
Als EU-Wettbewerskommissarin sieht Margrethe Vestager ihre Aufgabe darin, einen fairen Handel sicherzustellen.
Als EU-Wettbewerskommissarin sieht Margrethe Vestager ihre Aufgabe darin, einen fairen Handel sicherzustellen.
Foto: Alexandros Michailidis - shutterstock.com

Mit dem bereits im März 2022 beschlossenen Digital Markets Act (DMA) will die EU-Kommission "unfairen Praktiken" der sogenannten Gatekeeper in den digitalen Märkten zu Leibe rücken - also den Betreibern zentraler Plattformdienste wie Google, Meta, Microsoft oder Apple. Diese Unternehmen hätten die Macht, eigenständig Regeln festzulegen und den Marktzugang zu kanalisieren, was zu Wettbewerbsproblemen führen und auf Kosten der Verbraucher gehen könne, argumentiert Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Der Vorgang sei insofern nicht ungewöhnlich, als auch andere Branchen wie Banken, Telcos, Engeriewirtschaft und Logistik/Transport reguliert würden.

Die neuen EU-Vorschriften waren im Dezember 2020 vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat im März 2022 beschlossen worden. Am 1. November 2022 ist nun die entsprechende Verordnung ergangen, die dann, nach einer halbjährigen Umsetzungsphase, am 2. Mai 2023 endgültig in Kraft treten soll.

Muss Apple andere App Stores dulden?

Die neuen EU-Vorschriften könnten beispielsweise Apple dazu zwingen, seinen Nutzern auch den Zugang zu App-Stores von Drittanbietern zu ermöglichen. Ebenso könnte das Sideloading von Apps auf iPhones und iPads gestattet werden. Die Kriterien für einen Eingriff seitens der EU dürften bei Apple erfüllt sein: Das Unternehmen hat eine ausreichend große Plattform, eine "gefestigte und dauerhafte Marktposition" und spielt eine wichtige Rolle als Gateway zwischen gewerblichen und privaten Nutzern. Letzterer Punkt gilt als erfüllt, wenn eine Plattform EU-weit mehr als 45 Millionen aktive Enduser und über 10.000 Business-User bedient.

Somit ist beispielsweise nicht auszuschließen, dass der DMA Apple zwingen wird, die Funktionsweise des App Store und möglicherweise auch von Diensten wie iMessages, FaceTime und Siri in Europa zu ändern. Immerhin stellt der DMA auch die Anforderung, dass Messaging-, Sprach- und Videotelefonie-Dienste interoperabel sein müssen. Theoretisch könnte das darauf hinauslaufen, dass WhatsApp oder der Facebook Messenger künftig kompatibel mit Apples iMessage sein müsste - zumindest in der EU.

Plattformbetreiber müssen die EU-Kommission informieren

Nach dem 2. Mai 2023 haben potenzielle Gatekeeper zwei Monate Zeit, die Kommission über Plattformdienste zu informieren, die die festgelegten Schwellenwerte überschreiten. Danach nehmen sich die Behörden 45 Tage, um zu beurteilen, ob das jeweilige Unternehmen als Gatekeeper einzustufen ist. Sollte das der Fall sein, hätten die Betroffenen weitere sechs Monate Zeit, um DMA-Konformität zu erreichen - spätestens bis zum 6. März 2024.

"Das DMA wird die digitale Landschaft grundlegend verändern", äußert sich Vestager in einer Pressemitteilung der EU-Kommission. "Mit ihr verfolgt die EU einen proaktiven Ansatz, um faire, transparente und wettbewerbsfähige digitale Märkte zu schaffen. Eine kleine Anzahl großer Unternehmen hat eine erhebliche Marktmacht in ihren Händen. Gatekeeper, die eine starke Position auf den digitalen Märkten innehaben, müssen nachweisen, dass sie fairen Wettbewerb betreiben." Die EU-Kommission lade alle potenziellen Torwächter, aber auch ihre Wettbewerber und die Verbraucherorganisationen ein, mit den Behörden darüber zu sprechen, wie der DMA am besten umgesetzt werden könne. (hv)