Für die Identifizierung benötigt man dann – anders als bislang – nicht mehr die Ausweiskarte selbst, sondern nur noch die PIN, um die gespeicherten Daten in der App freizuschalten.
Davon zu unterscheiden ist jedoch die eID-Funktion des Personalausweises. Dabei benutzt man das eigene Mobiltelefon als elektronischen Kartenleser für seinen Ausweis, um sich bei Behörden oder Firmen sicher im Internet zu authentifizieren. Erforderlich hierfür ist die Ausweisapp 2, die es sowohl für Android- und Apple-Telefone als auch für Windows und Mac-OS gibt.
Die eigentliche Identifizierung über das Internet inklusive der sich anschließenden Erledigungen können Sie dabei auf dem Smartphone selbst vornehmen. Alternativ dazu nutzen Sie das Mobilgerät lediglich als NFC-Ausweiskartenleser, leiten so die Daten an den Rechner weiter und erledigen darauf dann die gewünschte Dienstleistung. Mehr Einzelheiten hierzu lesen Sie in unserem Onlineratgeber.
Eine Anmerkung zum Schluss: Das sogenannte Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des nächsten Jahres für Bürger und Wirtschaft digital verfügbar zu machen – ob das in den verbleibenden gut zwölf Monaten vollständig gelingt, erscheint fraglich. (PC-Welt)