Mit einem klaren Ja beantworten diese Frage Prof. Dr. Jürgen Taeger und Dr. Detlev Gabel, die im Januar 2019 die bereits 3. Auflage des Kommentars "DSGVO - BDSG" auf den Markt brachten.
Neue Aufgaben und Pflichten für Datenverarbeiter
Die seit Mai 2018 zur Anwendung kommenden Datenschutzregeln konfrontieren Datenverarbeiter mit einer Fülle von neuen Aufgaben und erweiterten Pflichten, deren Nichtbeachtung zu schmerzhaften Bußgeldzahlungen in Millionnenhöhe führen kann. Transparenz- und Dokumentationspflichten sowie die Rechenschaftspflicht über getroffene Datensicherheitsmaßnahmen oder verschärfte Meldepflichten bei Datenschutzpannen sind nur ein kleiner Ausschnitt an Herausforderungen, mit denen sich jeder Verantwortliche zur Erlangung von Datenschutz-Compliance auseinandersetzen sollte.
Lesetipp: Entwurf des 2. Datenschutz-Anpassungsgesetzes - Neuigkeiten für Datenschutzbeauftragte
In der Praxis verschärft sich Anforderungen zur datenschutzkonformen Verarbeitung von personenenbezogenen Daten auch noch durch die meist unscharfen Reglungen der DSGVO, die wenig Ansatzpunkte für eine konkrete Umsetzung bieten. Eine Fülle von Öffnungsklauseln, welche der deutsche Gesetzgeber mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schließen musste, wollen zudem auch Beachtung finden. So enthält die BDSG bereichsspezifische Regelungen zum Scoring, zur Videoüberwachung und zum Beschäftigtendatenschutz.
Überarbeiteter und wesentlich erweiterter Kommentar
Die Auflage wurde von einem 35-köpfigen Autorenteam im Vergleich zum Vorgänger völlig überarbeitet und wesentlich erweitert. Die Kommentatoren sind erfahrene Praktiker, die auf dem Gebiet des Datenschutzrechts beraten, Rechtswissenschaftler mit dem Schwerpunkt Datenschutz sowie Datenschutzbeauftragte und Vertreter aus Aufsichtsbehörden.
Kommentiert werden die DSGVO und die sich auf diese beziehenden Teile 1 und 2 des BDSG. Dem erklärenden Ziel einen Kommentar zum Datenschutz zu schreiben, der wissenschaftlichen Ansprüchen genügt und dennoch für Praktiker leicht verständlich ist, erfüllt das vorliegende Buch voll und ganz. Das Werk umfasst beinahe 1.900 Seiten und wiegt knapp 1.970 Gramm.
Strukturell folgt das Buch der Gliederungssystematik der zugrundliegenden Gesetztestexte. Für den Leser erleichtert die artikelbezogene (DSGVO) beziehungsweise paragraphenbezogene (BDSG) Struktur der Inhalte die rasche Auffindbarkeit von Informationen und Erläuterungen zu einzelnen Themenbereichen ungemein.
Die Inhalte im DSGVO-Teil des Kommentars bieten interessante Informationen zur Entstehungsgeschichte und Zweck der Norm, zu bisherigen Reglungen und zu den Adressanten. Spezifische Aspekte der artikelspezifischen Regelungen werden anhand von, mit Randnummern versehenen, Stichworten übersichtlich aufbereitet, verständlich erläutert und mit wertvollen Empfehlungen ergänzt.
Die Fülle an Literaturverweisen auf den einzelnen Seiten spiegelt den wissenschaftlich Anspruch des Werkes wieder. Alleine der DSGVO-Teil des Buches umfasst 1.373 Seiten.
Der Rest der Publikation widmet sich zum einen den 44 Paragraphen des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und zum anderen der unkommentierten Wiedergabe der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/680 zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen im strafrechtlichen Bereich.
Die inhaltliche Gliederung des Kommentars zum BDSG gleicht dem DSGVO-Teil. Hervorzuheben sind die umfangreichen Teile zur Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen und zu Datenschutzbeauftragten bei nichtöffentlichen Stellen, wie Unternehmen.
Hoher Praxiswert
In der täglichen Arbeit zeigt sich der hohe Nutzen des umfangreichen Werkes. Aus den leicht verständlichen und praxisnahen Kommentaren zur DSGVO und zum BDSG lassen sich immer wieder wertvolle Anregungen und Handlungsempfehlungen für die eigene Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter finden. Fazit des Autors: Auch wenn der Kommentar mit einem Preis von 298,00 Euro nicht gerade billig ist, sollte er in der Fachbibliothek eines Datenschutzbeauftragten nicht fehlen.
Titel: DSGVO - BDSG 3. Auflage |