Datenschutzbeauftragte und die DSGVO

Datenschutz ist kein Nebenjob

Kommentar  03.08.2018
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Regina Mühlich ist Geschäftsführerin der Unternehmensberatung AdOrga Solutions GmbH. Als Expertin für Datenschutz, anerkannte und geprüfte Sachverständige für Datenschutz und Informationsverarbeitung, Auditorin für Datenschutz und Qualitätsmanagement berät und unterstützt sie internationale Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen. Dank ihrer langjährigen Erfahrung als COO, Projekt-/QM-Leiterin und Konzerndatenschutzbeauftragte verfügt sie über profunde Kenntnisse in Unternehmensstrukturen und -abläufen.
Jetzt nach zwei Monaten „Laufzeit“ der DSGVO tauchen Forderungen auf, den betrieblichen Datenschutzbeauftragten abzuschaffen. Ist dies eine Chance zum Bürokratieabbau oder ein Risiko für die Unternehmen?

Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten abschaffen? Um es vorwegzunehmen: Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) - ob Angestellter oder externer Dienstleister - ist nicht die Ursache für den Aufwand, den Unternehmen im Sinne eines datenschutz- und gesetzeskonformen Handelns treiben müssen. Die primäre Aufgabe des DSB ist es, Unternehmen und vor allem die verantwortliche Geschäftsführung vor Schaden zu bewahren, sie bei Datenschutzthemen zu beraten und bei der Umsetzung zu unterstützen.
Denn im Gegensatz zur früheren Praxis drohen jetzt teils drastische Strafen bei Verstößen gegen den Datenschutz. Wir sprechen hier von Strafen bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise von bis zu 4 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes.
Unabhängig von Mitarbeiterzahl, Größe und Umsatz, das Datenschutzrecht ist umzusetzen und einzuhalten.

Den Datenverkehr sicher in die richtigen Bahnen lenken. Der Job eines Datenschutzbeauftragten hat Ähnlichkeit mit dem eines Verkehrspolizisten.
Den Datenverkehr sicher in die richtigen Bahnen lenken. Der Job eines Datenschutzbeauftragten hat Ähnlichkeit mit dem eines Verkehrspolizisten.
Foto: - shutterstock.com

Umso wichtiger ist die Unterstützung durch einen professionell arbeitenden Fachmann, oder eine Fachfrau. Datenschutzbeauftragte unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung des Datenschutzrechts. Sie verfügen über langjährige und umfassende Erfahrung auf diesem Gebiet. Sie beraten und unterstützen bei der Umsetzung und erfüllen als Partner des Managements eine wichtige Kontroll- und Überwachungsfunktion. Die Verpflichtung zur Bestellung eines DSB war in Deutschland bereits unter dem BDSG (alt) geregelt. Die Benennpflicht, die aus dem BDSG (neu) entsteht, ist also für deutsche Unternehmen nichts Neues - sie ist altbekannt und hat sich bewährt.

Ginge es auch ohne?

Möglicherweise könnte ein Unternehmen auch ohne einen eigenen Datenschutzbeauftragten die gesetzlichen Vorschriften einhalten und datenschutzkonform agieren. Doch wer im Unternehmen steckt so tief in der Materie, wie ein DSB? Was ist bei Anfragen von Kunden und Partnern? Worauf muss bei Verträgen mit Dienstleistern und Auftraggebern geachtet werden? Und haben die Verantwortlichen wirklich ein umfassendes Wissen und die notwendige Zeit, sich um alle Anforderungen und Feinheiten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu kümmern?

Lesetipp: Datenschutzgrundverordnung - Wo die Abmahnung droht

Eines sollte bei der ganzen Panikmache, Bürokratievorwürfen, angeblichen Abzocke, etc. nicht vergessen werden: Was schützt das Datenschutzrecht?
Es schützt das Persönlichkeitsrecht und die informationelle Selbstbestimmung einer jeden natürlichen Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Betroffene Person ist jeder Verbraucher, jeder Bürger und auch jeder Geschäftsführer, Vorstand, Firmeninhaber, Handwerker, Coach, Grafiker und Einzelunternehmer. Es sollte Unternehmern, unabhängig von der Unternehmensgröße und Branche wichtig sein, ihre und somit auch unsere Rechte zu wahren und die Daten zu schützen. Und nichts anderes tun Sie, wenn Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen sich an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung hält.

Die Rolle des DSB ist ein seit Jahren bewährtes Instrument in Deutschland. Es gibt den Datenschutzbeauftragten seit der Frühzeit des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Datenschutzbeauftragte hat sich bewährt und in Zeiten hoher Komplexität und der drohenden Strafen ist er als kompetenter Ansprechpartner und Berater wichtiger denn je. Es geht nicht um Bürokratie, sondern um Sicherheit für Unternehmen, Unternehmer, Kunden und Verbraucher.