EuGH-Generalanwalt

Datenfluss in die USA könnte durch Facebook-Streit gebremst werden

23.09.2015
Dass Internet-Unternehmen Daten von Europäern in den USA verarbeiten dürfen, gehört zum Geschäft von Facebook, Google und Co. Die aktuelle rechtliche Grundlage könnte aber torpediert werden. Die Folgen wären massiv. Die Entwicklung trat Facebook-Kritiker Max Schrems los.

Für amerikanische Internet-Konzerne könnte es viel schwieriger werden, Daten von Europäern in die USA zu übertragen. In einem Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) kam ein zentraler Gutachter zu dem Schluss, dass die Informationen dort nicht ausreichend vor dem Zugriff der Geheimdienste geschützt seien. Die grundlegende Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, mit der das Datenschutz-Niveau der USA als ausreichend eingestuft wurde, sei deshalb ungültig, erklärte Generalanwalt Yves Bot am Mittwoch (PDF-Link). Auch abgesehen davon können aus seiner Sicht nationale Behörden jederzeit die Daten-Weitergabe stoppen.

Der Europäische Gerichtshof folgt der Meinung des Generalanwalts, der als Gutachter auftritt, in den meisten Fällen, aber nicht immer. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Das Gutachten ist ein Erfolg für den österreichischen Facebook-Kritiker Max Schrems, dessen Streit mit dem weltgrößten Online-Netzwerk das Verfahren auslöste.

Schließt sich das Gericht dem Gutachten des Generalanwalts an, wäre das Geschäft Tausender US-Unternehmen in Europa massiv betroffen. Ein Urteil in diese Richtung würde das "Safe-Harbor"-Abkommen, das die Datenweiterleitung in die USA zulässt, mitten ins Mark treffen. Nach den Enthüllungen des Informanten Edward Snowden zur Überwachung durch US-Geheimdienste wird aus Europa ohnehin verstärkt gefordert, die Vereinbarung neu zu verhandeln.

EuGH, Blick in einen Sitzungssaal
EuGH, Blick in einen Sitzungssaal
Foto: EuGH

Bot argumentiert, dass "das Recht und die Praxis der Vereinigten Staaten es gestatten, die übermittelten personenbezogenen Daten von Unionsbürgern in großem Umfang zu sammeln, ohne dass diese über einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz verfügen". Zugleich sei der Zugang amerikanischer Geheimdienste zu den Daten ein "Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten". Dabei werde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, "insbesondere weil die von den amerikanischen Nachrichtendiensten ausgeübte Überwachung massiv und nicht zielgerichtet ist".

Schrems hatte sich 2013 bei der irischen Datenschutzbehörde darüber beschwert, dass persönliche Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung geschützt seien. Dabei verwies er auf Snowdens Enthüllungen. Die irischen Datenschützer lehnten die Beschwerde ab. Sie beriefen sie sich auch auf die Entscheidung der EU-Kommission. Das zuständige irische Gericht will vom EuGH wissen, ob die Behörde sich auf die Brüsseler Entscheidung berufen durfte - oder ob sie vielmehr selbst hätte ermitteln können oder müssen.

Facebook bekräftigte in einer Reaktion, das Online-Netzwerk gewähre Behörden keinen Zugriff auf Daten "durch die Hintertür". Man halte sich an die EU-Datenschutzbestimmungen und erwarte nun das Urteil des EuGH.

Nach Ansicht von Bot ist die Kommission nicht ermächtigt, die Befugnisse nationaler Kontrollbehörden zu beschränken. Sie müssten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können, um die Grundrechte der Bürger zu schützen. (dpa/tc)