Neuerungen

Das ändert sich 2023 für Autofahrer, Arbeitnehmer und Verbraucher

02.01.2023
Von 
Steffen Zellfelder ist freier Diplom-Journalist (FH) aus Bonn. Als Experte für Trends und Themen aus den Bereichen Software, Internet und Zukunftstechnologie konzentriert er sich auf die Schnittstelle zwischen Mensch und IT.
Das neue Jahr bringt einige Neuerungen. Für Autofahrer, Arbeitnehmer und Verbraucher treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft – wir stellen die wichtigsten vor.
Das ändert sich 2023.
Das ändert sich 2023.
Foto: Dilok Klaisataporn - shutterstock.com

49-Euro-Ticket, E-Auto-Prämie, Mehrwegpflicht oder Entlastungen für Bürger: 2023 hat besonders viele Veränderungen, Gesetze und neue Möglichkeiten im Gepäck. Und die betreffen fast jeden: Autofahrer, Arbeitnehmer, Verbraucher - alle müssen sich im neuen Jahr auf neue Spielregeln einstellen. Die gute Nachricht: Vieles wird besser und manches wird einfacher - es gibt also Grund zur Zuversicht. Wir stellen die spannenden Neuerungen vor, die 2023 auf Sie zukommen.

Autofahrer aufgepasst: Das gibt es Neues im Jahr 2023

Auch 2023 bringt für Autofahrer wieder viele Neuerungen mit. Vom "Lappentausch" bis zum Verbandskasten: Diese Änderungen kommen nächstes Jahr auf Autofahrer zu.

Änderungen bei der Typklasse in der KFZ-Versicherung

Für fast 13 Millionen Autofahrer gelten 2023 neue Typklassen in ihrer KFZ-Versicherung. Während manche Fahrzeugbesitzer davon finanziell profitieren, müssen andere wohl draufzahlen. Besonders SUVs und Oberklasse-Modelle rutschen in der Typenklassifizierung nach oben. Infos und Beispielmodelle gibt's direkt bei Gesamtverband der Versicherer (GDV).

Elektro-Kaufprämie schrumpft

Die Förderung der Elektromobilität soll 2023 einen anderen Rahmen bekommen, damit geht auch eine Reduzierung der Förderprämie für Elektroautos einher. Statt der bisherigen 9.000 Euro Zuschuss, gibt es dann nur noch 6.750 Euro. Das ist immer noch eine ordentliche Förderung, zumal eine Mehrwertsteuerersparnis noch hinzukommt.

Erhöhung der CO2-Bepreisung entfällt

Die Explosion der Energiekosten und vielleicht auch die Rekordinflation haben die Bundesregierung veranlasst, die Erhöhung der CO2-Bepreisung in 2023 erst einmal auszusetzen. Die ursprünglich geplante Erhöhung von 30 auf 35 Euro (pro Tonne) entfällt. Auch eine Benzinpreiserhöhung wird es erstmal nicht geben.

Führerscheintausch geht weiter

Mehr als 100 verschiedene Führerscheine gibt es in Europa - zumindest noch. Die EU strebt auch hier eine Vereinheitlichung an, damit es statt dem unübersichtlichen Nebeneinander ein konformeres Miteinander gibt. Im Zuge dessen werden auch im neuen Jahr wieder alte Führerscheine gegen neue Varianten im Kartenformat umgetauscht. Fällig sind alle Führerscheine, deren Inhaber zwischen 1965 und 1970 geboren wurden. Diese müssen bis spätestens 19. Januar 2024 umgetauscht werden. Wer den Umtausch vergisst, riskiert eine Geldstrafe, man verliert aber nicht das Recht zum Führen eines Fahrzeugs. Der "Lappentausch" findet stufenweise statt, hier geht's zum Zeitplan.

Hybrid-Förderung läuft aus

Die Förderung von Hybriden, also von KFZ, die sowohl einen Verbrenner-, als auch einen E-Motor haben, wird 2023 gestrichen.

LKW-Maut steigt

Die Bundesregierung hebt die Mautgebühren für LKW an - und zwar schon zum 1. Januar 2023. 2024 sollen dann auch KFZ ab 3,5 t Maut zahlen. Die Gebühr soll dann auch besser an den CO2-Ausstoß der einzelnen Fahrzeuge angepasst werden.

Neueinteilung von Regionalklassen bei der KFZ-Haftpflicht

Für rund 10 Millionen Autofahrer ergeben sich im kommenden Jahr höhere Regionalklassen in Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung, etwa halb so viele dürfen mit einer Kostenersparnis rechnen. Regionalklassen dienen dazu, die Schadens- und Unfallbilanz einer Region einzustufen, sie dienen als Grundlage für die Berechnung der Versicherungsbetrages. Gewinner und Verlierer der neuen Einteilung stellt der ADAC hier vor.

Oldtimer-KFZ von 1993 erhalten H-Kennzeichen

Jedes Jahr wächst die Liste der als Oldtimer anerkannten KFZ, so auch 2023: Dann ziehen rund 100 Modelle des Jahrgangs 1993 in den Olymp der betagten und beliebten und Kraftfahrzeuge mit Sonderstatus ein. Darunter sind:

  • Renault Twingo

  • Fiat Punto

  • Porsche 911 Typ 993

  • Mercedes C-Klasse

  • Opel Corsa B

  • VW Golf Cabrio 3

  • Ferrari 465 GT

Wer das H-Kennzeichen ergattert, zahlt einen festen KFZ-Steuersatz von 191,73 Euro, der in vielen Fällen unter der normalerweise anfallenden KFZ-Steuer liegt (das sollten Sie aber im Einzelfall prüfen. Gerade Oldtimer mit wenig PS fahren mit der Standard-KFZ-Steuer unter Umständen günstiger). Mitunter ist ein H-Kennzeichen auch Voraussetzung für eine günstigere Oldtimer-Versicherung. Zudem können Umweltzonen auch ohne entsprechende Plakette befahren werden.

THG-Prämie muss neu beantragt werden - das lohnt sich aber

Seit Anfang 2022 können E-Auto-Fahrer (nur reine Batteriefahrzeuge) über die THG-Quote jedes Jahr eine Prämie für eingesparte CO2-Emissionen bekommen. Die Summe steigt immer weiter und kann auch im Jahr 2023 wieder ausgezahlt werden, muss dafür aber erneut beantragt werden. Die Prämie soll noch bis 2030 fließen und beträgt in der Regel mehrere hundert Euro.

Verbandskasten im KFZ: Jetzt müssen Masken an Bord

Eigentlich gilt die Regel schon seit Anfang 2022, der Gesetzgeber hatte Autofahrern aber eine fast einjährige Übergangsfrist eingeräumt - und die geht nun zu Ende. Ab dem 1. Februar 2023 müssen Verbandskasten in KFZ in Deutschland auch zwei Corona-Masken enthalten, das dürfen auch medizinische Masken sein. Andernfalls droht ein Bußgeld: In Höhe von 5 Euro beziehungsweise sogar 10 Euro, wenn Sie Fremde mit Ihrem Auto fahren lassen. Mehr lesen Sie hier: Keine Masken im Auto dabei? Bald droht Bußgeld.

Das müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber 2023 beachten

Auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich 2023 in vielen Bereichen umstellen. Die Homeoffice-Pauschale steigt, ebenso die Einkommensgrenze der Midi-Jobs und das Lieferkettengesetz tritt in Kraft. Das ist aber erst der Anfang. Mehr lesen Sie in Home Office und Steuererklärung: Das ändert sich 2023.

Ausbildungsfreibetrag steigt

Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 steigt der Ausbildungsfreibetrag auf 1.200 Euro (bisher 924 Euro). Er wird nur für Kinder gewährt, die sich in der Berufsausbildung befinden, nicht mehr Zuhause wohnen und volljährig sind.

Häusliches Arbeitszimmer mit bis 1.260 Euro absetzen

Das häusliche Arbeitszimmer lässt sich im kommenden Jahr einfacher geltend machen. Wer ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden hat (und keinen anderen Arbeitsplatz) der kann den Raum künftig über eine Jahrespauschale in Höhe von 1.260 Euro gelten machen.

Homeoffice-Pauschale steigt ebenfalls auf 1.260 Euro

Die Homeoffice-Pauschale von bisher 5 Euro pro Tag wird 2023 auf 6 Euro pro Tag angehoben. Weil man diesen Satz für bis zu 210 Tage in Anspruch nehmen kann, können Beschäftigte so bis zu 1.260 Euro von der Steuer absetzen, bisher galt eine Obergrenze von 600 Euro.

Inflationsausgleichsbonus

Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern einen steuerfreien Bonus in Höhe von bis zu 3.000 Euro zahlen. Das gilt rückwirkend bis zum 26. Oktober. Die Summe darf in Teilbeträgen oder pauschal überwiesen werden. Damit soll eine Möglichkeit geschaffen werden, Mitarbeitern in der Inflationskrise unter die Arme zu greifen, verpflichtend ist die Zahlung aber nicht.

KSK-Beitragssatz für Unternehmen steigt

Beschäftigt ein Unternehmen Publizisten oder Künstler, dann muss es Beiträge an die Künstlersozialkasse (KSK) abführen. Dieser Beitragssatz steigt im Jahr 2023 von 4,2 auf 5,0 Prozent.

Lieferkettengesetz tritt in Kraft

In 2023 tritt das neue Lieferkettengesetz in Kraft, es soll soziale Mindeststandards in den Lieferketten gewährleisten. Denn noch immer sind Zwangs- und Kinderarbeit ein hässlicher aber häufiger Bestandteil der Wertschöpfungskette zahlreicher Waren und Produkte. Genauere Infos gibt's beim BMZ.

Midi-Jobs: Einkommensgrenze steigt

Arbeitnehmer in sogenannten Midi-Jobs dürfen ab dem kommendem Jahr 2.000 Euro (statt vorher 1600) verdienen, bevor die vollen Sozialabgaben fällig werden. Denn für die Midi-Jobs gelten reduzierte Sozialabgabensätze.

Mindestlohn in der Ausbildung steigt

Mit einer Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 620 Euro (bisher 585 Euro) dürfen Auszubildende ab 2023 rechnen. Gestaffelte Aufschläge gibt es dabei nach wie vor in den Folgejahren.

Pflegezeit: Verweigerung von Arbeitszeitverkürzung muss begründet werden

Wenn Vorgesetzte ihren Mitarbeitern verbieten wollen, Arbeitszeit zu verkürzen, um Angehörige zu pflegen, dann müssen sie das im kommenden Jahr begründen können. Das gilt aber erst in Unternehmen ab einer Größe von 15 Mitarbeitern. Auf einen Antrag muss aber auch in kleineren Unternehmen binnen vier Wochen reagiert werden.

Rentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen

Manchen wollen, manche müssen: Auch im Alter üben viele Rentner noch eine Tätigkeit aus. Bisher galt für solche Arbeitsverhältnisse eine "Hinzuverdienstgrenze", die ist ab dem 01. Januar 2023 aber Geschichte. Rentner dürfen dann beliebig viel hinzuverdienen.

Urlaub verjährt nicht mehr so einfach

Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers verjährt in Deutschland generell erst nach drei Jahren. Nach einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes vom September 2022, beginnt diese Verjährungsfrist aber erst, wenn der Vorgesetzte einen Mitarbeiter darüber in Kenntnis setzt.

Whistleblowerstelle in Unternehmen

Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen 2023 eine neue Whistleblowerstelle einrichten. Unter dem Schutz dieser Abteilung können Mitarbeiter illegale Aktivitäten anzeigen, ohne Repressionen fürchten zu müssen. Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungsbereich und Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen eine solche Stelle schon ab dem 1. Januar 2023 einrichten, Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeiter haben noch bis zum 17. Dezember 2023 Zeit. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von immerhin 20.000 Euro.

Zeiterfassung wird für den Chef zur Pflicht

Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht sind sich einig: Vorgesetzte müssen die Arbeitszeiten von Angestellten mitsamt Anfangszeit, Ende und Dauer erfassen. Allein die Bereitstellung eines Systems, das für diese Aufgabe geeignet ist, reicht demnach nicht mehr aus.

Zuverdienst für Erwerbsgeminderte steigt

Vollumfänglich Erwerbsgeminderte durften bisher 6.300 Euro hinzuverdienen. Das soll sich 2023 deutlich ändern, die Obergrenze steigt dann auf 17.823,75 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderung gilt dann eine Grenze von 35.647,50 Euro.

Was auf Verbraucher im neuen Jahr zukommt

Auch für Verbraucher wird es 2023 viel neues geben. Das 49-Euro-Ticket soll den Nahverkehr deutlich günstiger und übersichtlicher machen, das neue Bürgergeld bringt manche Veränderung mit und in der Gastronomie gilt eine Mehrwegpflicht.

49-Euro-Ticket: Günstig Reisen in der Bahn und im ÖV

Neben einer deutlichen Vergünstigung des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs soll das neue 49-Euro-Ticket endlich auch den Tarif-Dschungel in Deutschland lichten. Wer sich das preiswerte Monatsticket kauft, kann in jedes öffentliche Verkehrsmittel und in jeden Regionalzug in Deutschland einsteigen und kostenlos fahren - von Sonthofen bis Flensburg. Wann genau das Ticket zu haben sein wird, steht aber noch nicht genau fest. Wir rechnen mit Anfang April oder Mai.

Impfzentren schließen landesweit

Ab Januar 2023 sind Corona-Impfungen nur noch bei niedergelassenen Ärzten möglich. Weil die überwiegende Mehrheit der Bürger bereits eine Impfung erhalten hat, entfällt der Bedarf für die Vakzin-Stationen.

Elektronische Krankschreibung: Teilnahme ab 2023 für Arbeitgeber verpflichtend

Im neuen Jahr werden Arbeitgeber dazu verpflichtet, beim Meldeverfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) mitzumachen. Arbeitnehmer können eine Krankschreibung ihres Arztes dann elektronisch abgeben und müssen sich nicht mehr ausgedruckt einreichen. Für die eigenen Unterlagen wird es in Arztpraxen aber weiterhin Ausdrucke geben.

Ende des Atomstroms in Deutschland: Letztes AKW geht vom Netz

Mit der Stromerzeugung aus Kernkraft geht es 2023 in Deutschland endgültig zu Ende: Im April gehen die Meiler Neckarwestheim, Emsland und Isar 2 vom Netz. Eigentlich hätten die Kraftwerke schon früher in den Ruhestand gehen sollen, im Zuge der Energiekrise hat man ihnen aber noch eine letzte Schicht gestattet.

Europawahl: Jetzt ab 16 Jahren

Junge Menschen dürfen sich ab dem kommenden Jahr früher am politischen Geschehen beteiligen - zumindest auf EU-Ebene. Das Wahlrecht zum Europaparlament wird auf 16 Jahre festgelegt. Im Jahr 2023 hat das aber erst mal keine unmittelbare Konsequenz, die nächste Europawahl findet nämlich erst 2024 statt.

Gas- und Strompreis: Staatliche Hilfen für die Energiekostenexplosion

In 2023 plant der Fiskus wieder Erleichterungen für Verbraucher in Form von Strom- und Gaspreisbremsen. Ab März 2023 soll es eine Brutto-Gaspreisgarantie in Höhe von 12 Cent je Kilowattstunde geben, zumindest für die ersten 80 Prozent des vorherigen Verbrauchs. Beim Strompreis ist eine Obergrenze von 40 Cent je Kilowattstunde angesetzt. Mehr dazu lesen Sie in Ab 1. Dezember: Diese Neuerungen kommen und diese Regeln enden.

Grundfreibetrag der Einkommenssteuer steigt, Spitzensteuersatz greift später

Ab 2023 müssen alle weniger Steuern zahlen, denn der Grundfreibetrag wird um 561 Euro angehoben. Damit wird nur Einkommen versteuert, das die Höhe von 10.908 Euro übersteigt. Auch der Spitzensteuersatz greift später, nämlich erst ab einem Einkommen von 62.810 Euro jährlich (bisher: 58.597 Euro).

Frist für Abgabe der Grundsteuererklärung endet im Januar 2023

Weil es in 2022 darum manche Verwirrung gab, wurde die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung auf Anfang des kommenden Jahres verlegt. Sie endet nun am 31. Januar 2023.

Hartz IV geht, das Bürgergeld kommt

Das Bürgergeld, um das 2022 heftig gestritten wurde, kommt im Januar 2023. Die Grundsicherung steigt damit um etwa 50 Euro. Weitere Eckpunkte treten Anfang Juli in Kraft: Jobs sollen dann längerfristig von den Behörden vermittelt werden, kurzfristige Aushilfsjobs will man seltener vergeben.

Kindergelderhöhung

Gleich zum Jahresanfang, als ab dem 1. Januar 2023, steigt das Kindergeld auf pauschal 250 Euro pro Kind. Es wird also unabhängig von der Kinderanzahl ausbezahlt und bedeutet damit 31 Euro zusätzlich für die ersten beiden Kinder und 25 Euro mehr für das dritte Kind.

Krankenkassenbeiträge werden leicht angehoben

Um die steigenden Kosten im Gesundheitswesen zu bewältigen, steigen 2023 die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen: Um 0,3 Prozent.

Mehrwegpflicht in der Gastronomie

Wer in Cafés oder Restaurants künftig Lebensmittel oder Getränke zum Mitnehmen ordert, muss die Möglichkeit erhalten, diese sowohl in Einweg- als auch in Mehrwegbehältern mitzunehmen. Bei To-Go-Getränken müssen für alle Angebotsgrößen zudem passende Mehrwegbehälter zur Verfügung stehen. Kleinere Geschäfte wie Spätis, Kioske oder Imbisse sind von der Regelung ausgenommen.

Fotovoltaik wird (etwas) einfacher

Für das Betreiben von Fotovoltaik-Anlagen wird es (zumindest in einigen Fällen) im kommenden Jahr nicht mehr notwendig sein, eigene Stromzähler (sogenannte "Erzeugerstromzähler") zu installieren.

Rentenerhöhung kommt, ist aber noch nicht in Stein gemeißelt

Die Bezüge von Rentnern in Westdeutschland sollen 2023 um 3,5 Prozent steigen, Rentner im Osten dürfen mit einem Plus von 4,2 Prozent rechnen. "Voraussichtlich" muss man sagen, denn letzte Beschlüsse stehen noch aus.

Smartphones und Tablets: Recht auf Reparatur kommt

Es war bisher ein chronisches Problem der mobilen Welt: Hersteller hatten wenig Interesse daran, dass Kunden beschädigte Geräte reparieren konnten - schließlich steigern Reparaturen den Umsatz nicht. Zumindest ein Stück weit konnten sich Verbraucherschützer nun durchsetzen: Ab Januar 2023 müssen Hersteller kritische Informationen für die Reparatur und einige Ersatzteile (etwa Displays oder Akkus) für sieben Jahre verfügbar machen. Software-Updates müssen mindestens fünf Jahre lang erhältlich sein.

Studierende erhalten Energiepreispauschale

Auch Studierenden will der Fiskus in der Energiekrise unter die Arme greifen. Jeweils 200 Euro stehen für knapp drei Millionen antragsberechtigte Studierende und Fachschüler zur Verfügung. Wichtiges Kriterium: Sie müssen ab dem 1. Dezember 2022 eingeschrieben sein. An der Umsetzung wird noch getüftelt, die Anträge können deswegen aktuell noch nicht gestellt werden.

Tabak wird wieder teuer

Nicht, dass er vorher mal billiger geworden wäre, die Preise für Tabakprodukte steigen einfach weiter. Raucher mag das wenig freuen, für die Allgemeinheit ist es aber wohl ein sinnvoller Schritt, denn das Rauchen schädigt die hiesige Volkswirtschaft um rund 100 Milliarden Euro jährlich. So steht es im Tabakatlas 2020. Im kommenden Jahr wird eine Schachtel Zigaretten um rund 20 Cent teuer.

Vermieter müssen sich an Klimaabgabe beteiligen

Im neuen Jahr werden sich Vermieter vielerorts am sogenannten CO2-Preis beteiligen müssen. Bisher haben Mieter diese Klimaabgabe allein getragen. Die Höhe der Beteiligung soll davon abhängig sein, wie klimafreundlich Wohnungen oder das Häuser gestaltet sind. Dabei ist ein Stufenmodell geplant, bei dem nur jene Mieter die Kosten noch allein tragen müssen, die in einem sehr gut gedämmten Haus wohnen.

Wohngeld: Mehr Haushalte sollen Mittel erhalten

Wer durch eigene Arbeit so viel verdient, dass er keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat, aber trotzdem über geringe Geldmittel verfügt, kann Wohngeld beantragen. Aktuell erhalten das in Deutschland etwa 600.000 Haushalte, rund 1,4 Millionen kommen 2023 hinzu. Auch die Höhe der Bezüge wird angehoben: Um rund 190 Euro pro Monat. Den Wohngeld-Anspruch kann man beispielsweise hier prüfen.

(PC-Welt)