Klagen angedroht

Bundesrat stimmt Vorratsdatenspeicherung zu

06.11.2015
Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat der Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Telekommunikationsdaten sollen danach künftig für zehn Wochen aufbewahrt werden, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können.
Provider müssen künftig vier Wochen lang Handy-Standortdaten und zehn Wochen lang die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefonaten speichern.
Provider müssen künftig vier Wochen lang Handy-Standortdaten und zehn Wochen lang die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefonaten speichern.
Foto: www.vorratsdatenspeicherung.de

Für den Antrag der rot-rot-grünen Thüringer Landesregierung, den Vermittlungsausschuss anzurufen, gab es in der Länderkammer keine Mehrheit. Aus Sicht Thüringens ist die verdachtsunabhängige Speicherung von Kommunikationsdaten mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht vereinbar.

Linke, Grüne, Piratenpartei, FDP und Netzaktivisten halten das Vorhaben für verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Mehrere Politiker und Initiativen hatten bereits angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen. Die Piratenpartei wollte nach eigener Aussage bei einem Scheitern eines Vermittlungsverfahren zunächst an den Bundespräsidenten appellieren, die Unterschrift unter das Gesetz zu verweigern. (dpa/mb)