Die Taxi-Bestell-App myTaxi war den etablierten Taxizentralen schon lange ein Dorn im Auge. Sie fürchtet um die althergebrachten Strukturen in der Branche. Nun zieht die Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale wegen Rabattaktionen von myTaxi vor Gericht: Die Richtlinien des streng reglementierten Marktes sollen für alle gelten. Daimler klagte gegen die Verfügung. Heute um 14 Uhr entscheidet das Stuttgarter Landgericht darüber.
Worum geht es?
Die Daimler-Tochter myTaxi hatte Mitte Mai in Deutschland und international mit Rabatten von bis zu 50 Prozent für Fahrten geworben, die über die App vermittelt und bezahlt werden. Nach Einschätzung der Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale ist das wettbewerbswidrig. Denn für Taxi-Fahrten darf es keine Rabatte geben.
Was ist das Problem?
In Deutschland gelten eigentlich von den lokalen Behörden festgelegte Preise für Taxifahrer. Diese dürften laut Personenbeförderungsgesetz weder über- noch unterschritten werden, so die Argumentation der Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale. myTaxi erwidert, man halte sich an gesetzliche Vorgaben.
Wie sehen das Juristen?
Die erste Runde ging an die Taxifahrer: Das Landgericht hat bereits Mitte Mai eine einstweilige Verfügung gegen die Rabatte von myTaxi ausgesprochen. Diese galt zunächst für Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt. Daimler hat dagegen Klage eingereicht. Diese wird nun vor Gericht verhandelt.
Könnte der Fall bundesweit Wirkung zeigen?
Das hat er bereits: Beim Vorstandsvorsitzenden der Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale, Murat Arslan, sind schon Anfragen anderer Taxizentralen eingegangen. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) hat seinerseits eine einstweilige Verfügung gegen die Rabatte von myTaxi vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. So solle unter anderem verhindert werden, "dass weiter in irreführender Weise flächendeckend bundesweit mit einem 50-prozentigen Rabatt auf Taxifahrten" geworben werde. Der Verband wirft Daimler vor, die bestehenden Taxizentralen mit der Rabattaktion zu schwächen. Die Branche befürchtet, dass Aktionen wie die von myTaxi die herkömmlichen Vermittlungszentralen Kunden kosten und die Strukturen des Gewerbes zerstören. "Die gleichen Regeln müssen für alle gelten", sagt BZP-Präsident Michael Müller.
Wie reagiert myTaxi?
Die Rabattaktion ist in Deutschland am 17. Mai ausgelaufen. In Österreich läuft sie weiter. Zum laufenden Verfahren wollen sich myTaxi und auch Daimler nicht äußern.
Was bedeutet der Streit für Daimler?
Der BZP hatte sich bereits Anfang Mai in einer Resolution gegen die Rabattpolitik der Daimler-Tochter gewandt und an den langjährigen Partner appelliert. Daimler ist außerordentliches Mitglied im BZP und liefert nach Verbandsangaben rund 60 Prozent der Fahrzeuge.
Ist es das erste Mal, dass Taxifahrer gegen myTaxi angehen?
Bislang ja: Zwar war schon zum Start von myTaxi in Deutschland 2011 Unbehagen aus der Branche zu hören. Vor Gericht gewehrt haben sich die Taxifahrer bislang aber nicht. Die Stuttgarter Taxi-Zentrale war Ende April allerdings schon erfolgreich gegen den Mitfahrdienst UberPop vor Gericht gezogen. (dpa/tc)