Im Streit zwischen Apple und Motorola hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Patent von Apple zum Entsperren von iPhones und iPads für nichtig erklärt. Bei der Verhandlung am Dienstag ging es um die Frage, ob die typische Wischbewegung über den Bildschirm ("Slide to unlock") als technische Lösung patentfähig war. Anders als das Bundespatentgericht bewertet der BGH die Erfindung zwar als eine über den Stand der Technik hinausgehende Entwicklung. Allerdings sei eine benutzerfreundliche Anzeige für Fachleute durch den Stand der Technik bereits nahegelegt gewesen.
Das Streitpatent beruhe daher nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, begründete der BGH seine Entscheidung. Bereits das Bundespatentgericht hatte Motorola recht gegeben und das Patent für nichtig erklärt. (Az.: X ZR 110/13).
Apple hatte den Patentkrieg im Frühjahr 2011 losgetreten, um das iPhone vor der Konkurrenz des Google-Betriebssystems Android zu schützen. Firmengründer Steve Jobs sah Design und Bedienung des Apple-Telefons kopiert und wollte dem einen Riegel vorschieben. Apple nahm nicht Google als Android-Entwickler, sondern Geräte-Hersteller wie Samsung und Motorola ins Visier; die konterten mit eigenen Patentklagen.
Die Ergebnisse des weltweiten Konflikts mit dutzenden Verfahren blieben bisher überschaubar. Apple erstritt zwar rund eine Milliarde Dollar Schadenersatz von Samsung in Kalifornien - aber das Urteil geht nach drei Jahren immer noch durch die Instanzen.
Samsung und Motorola handelten sich wiederum Ärger mit den Regulierern ein, weil sie Verkaufsverbote gegen Apple auf Basis von Standardpatenten erreichen wollten. Apple konnte an Ende keine Android-Geräte stoppen, die internationalen Klagen wurden größtenteils beigelegt.
Motorola wechselte in dieser Zeit gleich zweimal den Besitzer: Erst kaufte Google die Firma - als Ziel wurde dabei auch ausdrücklich genannt, das Patentarsenal des Handy-Pioniers solle Android absichern. Inzwischen gehört Motorola dem chinesischen PC-Marktführer Lenovo, der mit der Marke auch im Smartphone-Geschäft vorrücken will.
Nach Einschätzung des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz Anton Horn von der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek ist der BGH mit seiner Entscheidung dem weltweiten Trend gefolgt, dass es Patentschutz nur noch für echte Technik gibt. Das wären zum Beispiel die Sensoren im Bildschirm, welche die Wischbewegung aufnehmen. "Gerade für die IT-Branche hat dieser Trend enorme Auswirkungen, da viele Unternehmen ihre Produkte durch patentgeschützte nicht-technische Vorteile - wie zum Beispiel durch gut gestaltete Nutzeroberflächen - einzigartig machen wollen", teilte Horn mit. Der Trend, Patente anzugreifen, die den Bedienkomfort erhöhen, werde dadurch noch verstärkt. (dpa/tc)