Das Münchener Landgericht sah darin keine Rechtsverletzung, wie das Gericht mitteilte (Aktenzeichen 37 O 11673/14 und 37 O 11843/14). Die Fernsehsender ProSiebenSat.1 und RTL hatten gegen das Unternehmen geklagt. Sie warfen Adblock Plus vor, den Wettbewerb bei Online-Werbung einzuschränken und in das Urheberrecht der Sender einzugreifen.
Das Programm der Kölner Eyeo GmbH blockiert Anzeigen auf Internetseiten. Für die Aufnahme in eine Liste "akzeptabler Werbung" nimmt Adblock Plus Geld von Internet-Angeboten. Das kritisieren die Fernsehsender: "AdBlock Plus bedroht die Finanzierungsgrundlage aller kostenlosen Internetangebote", erklärte ProSiebenSat.1. Adblock Plus halte nur Textanzeigen für zulässig. Doch der Fernsehsender biete auch auf seiner Webseite vor allem Videowerbung an. Er sieht sich deswegen benachteiligt.
Adblock Plus dagegen begrüßte das Urteil als Sieg für Internetnutzer. "Das Gericht hat ihnen ihr Recht bestätigt, sich gegen nervige Internet-Werbung zur Wehr zu setzen", erklärte die Firma. In Hamburg gab es bereits eine ähnliche Klage gegen die Werbeblocker, die ebenfalls zu Gunsten von Adblock Plus entschieden wurde. Sowohl ProSiebenSat.1 wie auch RTL erklärten, dass sie eine Berufung prüfen. (dpa/tc)