Fürsorgepflicht von Arbeitgebern: Mitarbeiterschutz auf Datenbasis

Eine Standortbestimmung in Echtzeit ist nur mit Zustimmung des Mitarbeiters erlaubt.

Eine Standortbestimmung in Echtzeit ist nur mit Zustimmung des Mitarbeiters erlaubt.

Foto: Andrii Yalanskyi - shutterstock.com

Zurück zum Artikel: Fürsorgepflicht von Arbeitgebern: Mitarbeiterschutz auf Datenbasis