Social Media

Digitaler Nachlass: So treffen Sie Vorsorge für Ihre Online-Konten im Todesfall

30.08.2017
Von 
Der Freie Autor Lenz Nölkel war sechseinhalb Jahre lang Senior Communication Manager und Editor In Chief bei der evernine Group.

Beruflicher Nachlass

Die Nachlassreglung betrifft auch Unternehmen. Nach dem plötzlichen Tod eines Mitarbeiters darf der Arbeitgeber nicht einfach den Computer und das Smartphone durchsuchen, wenn sich darauf auch private Nachrichten befinden. Unternehmen sollten durch Verträge und Betriebsvereinbarungen für den Todes- oder längeren Krankheitsfall des Arbeitnehmers klare Regelungen treffen.

Wenn der Chef stirbt…

In einer Ausgabe der "Zeit" vom Januar 2016 erschien ein Interview mit der Theologin Birgit Aurelia Janetzky, Gründerin der auf "Mensch, Tod und Internet" spezialisierten Social-Media-Beratung semno, das in eine etwas andere Richtung geht. Demnach darf alles, was geschäftlich ist, von den Erben nicht eingesehen werden. Sie weist darauf hin, dass bei Mitarbeitern in digitalen Schlüsselrollen massive Schwierigkeiten auftreten können, wenn es keine Dokumentation über die jeweiligen Zugangsdaten gibt.

Beim Tod des Chefs könne ein Unternehmen ohne Regelung für sein digitales Vermächtnis sogar handlungsunfähig werden. Innerbetriebliche Vereinbarungen seien daher wichtig. Damit wichtige Informationen im Not- oder Todesfall nicht verloren gehen, ist es wie bei Xing ratsam, sich Nachrichten auch aufs eigene E-Mail-Konto schicken zu lassen. So haben die Erben möglicherweise noch Zugriff auf Einträge bei dem beruflichen Netzwerk oder können sie darüber vernetzte Geschäftspartner über den Tod des ehemaligen Geschäftsführers informieren. Freiberuflern und Unternehmen rät Janetzky jeweils, Privates und Berufliches strikt zu trennen. Andernfalls sollte der Nutzer festlegen, wer unter Umständen Zugriff auf den E-Mail-Account und Nachrichten auf dem Handy haben darf.

Hacken der Konten Verstorbener: Kein straffreier Raum

Posthumes Posten von Nachrichten verbietet schon die Ethik und ist tatsächlich nicht gestattet. Im Zweifel hat aber schon mancher E-Mail-Verteiler oder das Smartphone eines Verstorbenen dazu gedient, die bereits verständigten Freunde und Verwandte über die bevorstehende Trauerfeier zu informieren.

Wenn man nach dem Tod eines geliebten Menschen schon erfolglos alles versucht hat, an dessen Konto und die betreffenden Inhalte heranzukommen, kann die Versuchung groß sein, sich illegal Zugang zu verschaffen und einen professionellen Hacker zu beauftragen. Das Institut für Lebenskunde in Hamburg spricht hier von einem legitimiertem Hack. Aber wie der Columba-Vorstandsvorsitzende Oliver Eiler in der "Zeit" zitiert wird, bewege man sich hier schon in der "rechtlichen Grauzone".(PC-Welt)