Eilantrag

Telefónica will 5G-Auktion stoppen

06.02.2019
Von 


Manfred Bremmer beschäftigt sich mit (fast) allem, was in die Bereiche Mobile Computing und Communications hineinfällt. Bevorzugt nimmt er dabei mobile Lösungen, Betriebssysteme, Apps und Endgeräte unter die Lupe und überprüft sie auf ihre Business-Tauglichkeit. Bremmer interessiert sich für Gadgets aller Art und testet diese auch.
Mit einem gerichtlichen Eilantrag versucht Telefónica Deutschland die für März angesetzte Versteigerung von 5G-Mobilfunklizenzen zu stoppen. Der Mobilfunkbetreiber fordert mehr Klarheit hinsichtlich der Auktionsregeln, insbesondere, was die Auflagen zum Netzausbau betrifft.

Die geplante Einführung des LTE-Nachfolgers 5G in Deutschland läuft nicht unbedingt glatt. Auf der einen Seite gibt es seitens der Politik Überlegungen, Equipment des chinesischen Netzausrüsters Huawei aus (von den USA angestoßenen) Sicherheitsbedenken beim Netzausbau auszuschließen.

Telefónica will die geplante 5G-Versteigerung stoppen, um mehr Planungssicherheit zu erhalten.
Telefónica will die geplante 5G-Versteigerung stoppen, um mehr Planungssicherheit zu erhalten.
Foto: pedrosala - shutterstock.com

Zum anderen laufen bereits seit Anfang vergangenen Jahres zwischen Telekommunikationsanbietern, Bundesnetzagentur und Politik intensive Diskussionen über einen beschleunigten Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland und die Vergaberegeln für den kommenden Mobilfunkstandard 5G.

Gegen diese Ende November von der Bundesnetzagentur vorgelegten Bedingungen hatten Ende Dezember neun Unternehmen Klage eingereicht. Neben den drei (aktuellen) Mobilfunknetzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefónica handelt es sich dabei laut Medienberichten um den vierten 5G-Interessenten United Internet sowie Freenet und die Stadtnetzbetreiber Netcologne und Wilhelm.tel.

Da in Deutschland Funkspektrum Mangelware ist, muss sich 5G zunächst mit den vorhandenen freien Bändern begnügen. Neue kommen sukzessiv hinzu.
Da in Deutschland Funkspektrum Mangelware ist, muss sich 5G zunächst mit den vorhandenen freien Bändern begnügen. Neue kommen sukzessiv hinzu.
Foto: Bundesnetzagentur

Telefónica Deutschland hatte in diesem Zusammenhang unter anderem die mit dem zur Auktion stehenden Spektrum im Bereich von 3,4 bis 3,7 Gigahertz nicht erfüllbaren Ausbauauflagen kritisiert. Ihr Argument: Zur Erfüllung müsse man de facto auf bestehendes Spektrum zurückgreifen, welches bei früheren Versteigerungen bereits mit anderen Ausbauauflagen belegt ist. Hinzu komme die Unklarheit in den Regelungen zur Zusammenarbeit mit alternativen Anbietern und zum innerdeutschen Roaming.

"Milliardeninvestitionen können nicht auf Basis unklarer Regeln getätigt werden", kommentiert CEO Markus Haas entsprechend den am Dienstag gestellten Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln. Es müsse im Interesse aller Beteiligten sein, dass noch vor einer Auktion Klarheit und Planungssicherheit hergestellt wird.

Aus Sicht von Telefónica Deutschland bedeutet ein positiver Bescheid des Eilantrags dabei zwar eine Verzögerung des Vergabeverfahrens, Einfluss auf einen großflächigen Start von 5G in Deutschland hätte dies allerdings nicht. Das für diesen Zweck zur Auktion stehende Spektrum würde den erfolgreichen Teilnehmern ohnehin erst ab Ende 2020 zuteilt. Eine verzögerte Auktion würde also noch ausreichend Zeit für die Vorbereitungen des Netzausbaus lassen - zumal aktuell weder ausreichend Netztechnologie noch Endgeräte für den Netzstandard zur Verfügung stehen.

Auch die von der Politik geforderte zusätzliche Versorgung der Bevölkerung mit breitbandigen Datenverbindungen ist Telefónica zufolge nicht betroffen, der 4G-Ausbau laufe bei allen Anbietern auf Hochtouren und erreiche immer größere Regionen des Landes. Überdies sei er in bundesweiten und regionalen Mobilfunkpakten vereinbart worden.