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eRechnung und eReporting: Was auf Unternehmen zukommt
Datum:17.10.2023
Dass E-Invoicing zur Pflicht wird, ist nur eine Frage der Zeit. Ein Computerwoche
Webcast beleuchtet, was das für Unternehmen bedeutet und wie sie sich darauf vorbereiten
können.Die Entwicklung zum papierlosen Büro geht in die nächste Runde: Ist die elektronische Rechnungstellung in Deutschland aktuell nur im Zahlungsverkehr mit Behörden vorgeschrieben, soll sie bis 2025 auch zwischen Unternehmen zur Pflicht werden. Ein Diskussionsvorschlag des Bundesfinanzministeriums dazu liegt vor und wird aktuell in den Verbänden diskutiert. Erlangt dieser Vorschlag Gesetzeskraft, werden Rechnungen im Papierformat, aber auch im weitverbreiteten PDF-Format sehr schnell der Vergangenheit angehören. Ähnliches steht dem betrieblichen Berichtswesen bevor.
Was bedeutet dies für Unternehmen? Und wie können sich Firmen frühzeitig auf die kommenden Änderungen vorbereiten? Mit diesen Fragen beschäftigt sich ein Computerwoche On-Demand-Webcast in Kooperation mit Comarch1. Paula Müller von Comarch erläutert die Eckpunkte der deutschen E-Invoicing- und E-Reporting-Pflicht. Ralph Brügelmann vom Handelsverband Deutschland (HDE) zeigt, welche Herausforderungen Unternehmen bevorstehen und Bernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern informiert, welche offenen Punkte derzeit in der Diskussion sind. Die Moderation des Webcast übernimmt der Fachjournalist Dr. Thomas Hafen.
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Links im Artikel:
1 https://webcast.idg.de/content/die-e-invoicing-pflicht-kommt-darauf-muessen-sie-sich-einstellen?utm_source=News&utm_campaign=Comarch+RemoteWC-19-OktAlle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium in Teilen oder als Ganzes bedarf der schriftlichen Zustimmung der IDG Tech Media GmbH. dpa-Texte und Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder reproduziert noch wiederverwendet oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Für den Fall, dass auf dieser Webseite unzutreffende Informationen veröffentlicht oder in Programmen oder Datenbanken Fehler enthalten sein sollten, kommt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit des Verlages oder seiner Mitarbeiter in Betracht. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Illustrationen. Für Inhalte externer Seiten, auf die von dieser Webseite aus gelinkt wird, übernimmt die IDG Tech Media GmbH keine Verantwortung.