Das gilt ab 1.7. im Ausland

EU-Roaming-Regelung verlängert

01.07.2022
Von 
Hans-Christian Dirscherl ist Redakteur der PC-Welt.
Wer mit dem Handy im EU-Ausland surft, telefoniert oder SMS verschickt, macht das auch nach dem 30.6.2022 weiter ohne Zusatzkosten. Doch es lauern Kostenfallen.
Vorsicht: Mit Social Media und Streaming stößt man im Urlaub schnell an die Grenzen der "angemessene Nutzung".
Vorsicht: Mit Social Media und Streaming stößt man im Urlaub schnell an die Grenzen der "angemessene Nutzung".
Foto: Virrage Images - shutterstock.com

Der EU-Rat hatte im März 2022 der Verlängerung der Regelung für das Roaming zu Inlandspreisen bis 2032 zugestimmt. Mit anderen Worten: EU-Bürger müssen auch weiterhin bis zum Jahr 2032 keine zusätzlichen Roaming-Gebühren für die mobile Internetnutzung oder für die Telefonie oder für den SMS-Versand innerhalb der EU-Staaten bezahlen. Die bisherige Roamingverordnung endet am 30. Juni 2022. Ab dem 1. Juli 2022 gilt die verlängerte Regelung.

Wer also mit einem deutschen Mobilfunkvertrag zum Beispiel in Italien oder Spanien telefoniert oder online surft, zahlt dafür nicht extra. Sowohl die Telefonie als auch die Internetnutzung erfolgen im Rahmen des für Deutschland gültigen Mobilfunkvertrags. Besitzt man also für Deutschland eine Flatrate für Telefonie und Datennutzung, dann gilt diese auch für das EU-Ausland. Das ist besonders für den nächsten Urlaub wichtig, aber auch für Dienstreisen.

Vorsicht im Nicht-EU-Ausland

Das bedeutet aber auch: Vorsicht, wenn es im Urlaub in das Nicht-EU-Ausland geht. Schauen Sie also vor Verlassen des Bundesgebiets in Ihrem Mobilfunkvertrag nach, wie die Konditionen für die Telefonie und Datennutzung zum Beispiel in der Schweiz, in der Türkei oder in Großbritannien gestaltet sind. Denn unter Umständen drohen Ihnen dann enorme Zusatzkosten, wenn Sie via Mobiltelefon telefonieren oder surfen oder SMS verschicken, wenn Sie den EU-Bereich verlassen haben.

Weitere Bestimmungen

Interessant ist zudem dieser Zusatz in der EU-Verordnung: "Die überarbeitete Verordnung sieht zudem Maßnahmen vor, die ein gutes Kundenerlebnis in Bezug auf die Qualität der Dienste und den Zugang zu Notdiensten, auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, gewährleisten sollen." Ob und wie sich das auf die Mobilfunkqualität auswirkt, lässt sich nicht sagen. Zumal die meisten Mobilfunknetze außerhalb von Deutschland ohnehin besser ausgebaut sein dürften als in Deutschland.

Gilt nur für "angemessene Nutzung"

Nach wie vor gilt zudem die Regelung zur angemessenen Nutzung. Sprich: Powernutzer sollten mit ihrem Mobilfunkvertrag im Ausland vorsichtig sein, nicht dass sie es übertreiben und der Mobilfunkbetreiber die Verbindung drosselt.

Das Europäische Parlament hatte der Verlängerung der bestehenden Roaming-Regelung bis 2032 bereits vor dem EU-Rat zugestimmt. Die neue (gleich alte) Regelung tritt damit am 1. Juli 2022 in Kraft. (PC-Welt)