Zusammenstreichen des Gründungszuschusses

Dürre Zeiten für Gründer

29.06.2011
Von 
Michael Schweizer ist freier Autor in München.
Die Bundesregierung streicht den Gründungszuschuss zusammen. Überzeugte Selbständige aus der IT raten: Nicht abschrecken lassen.

Das erste Dreivierteljahr hatte ich keine Krankenversicherung", erinnert sich Yves Vogl. Als 22-Jähriger IT-Autodidakt hatte der Dortmunder sich 2004 selbständig gemacht. Sein Kerngeschäft verlagerte sich mit der Zeit vom Shared Hosting zum Server-Management, außerdem entwickelte er Anwendungen. Ein Jahr, nachdem er sich krankenversichern konnte, deckten Vogls Einnahmen seine laufenden Grundkosten. Nach insgesamt zweieinhalb bis drei Jahren "merkte ich: Ich kann mir auch mal etwas leisten und etwas zurücklegen. Seither geht es ständig aufwärts." Dazu trägt auch der iPhone- und iPad-Boom bei: In etwa 70 Prozent seiner Arbeitszeit entwickelt Vogl jetzt Anwendungen für iOS. Seine Gründung ist das, was er beruflich will: "Ich würde mich auf jeden Fall wieder selbständig machen. Das ist für mich das Richtige."

Schwierige Anfangszeit

Viele Gründer müsen zu Beginn eine längere Durststrecke durchhalten. Bisher half da oft der Gründungszuschuss, den die Bundesregierung nun zusammenstreicht.
Viele Gründer müsen zu Beginn eine längere Durststrecke durchhalten. Bisher half da oft der Gründungszuschuss, den die Bundesregierung nun zusammenstreicht.
Foto: Shutterstock, Asaf Eliason

Für die schwierige Anfangszeit hätte er Existenzgründungszuschuss beantragen können und höchstwahrscheinlich bekommen. Als Ich-AG, wie der nie offizielle, aber gängige Begriff lautete, hätte er im ersten Förderjahr monatlich 600, im zweiten 360 und im dritten Jahr 240 Euro erhalten. Auf sechs Monate beschränkt, in dieser Zeit aber wesentlich einträglicher war eine zweite Förderform, das Überbrückungsgeld in Höhe von Arbeitslosengeld 1 (Alg 1) plus 300 Euro. Es blieb auf Gründer beschränkt, die Anspruch auf Alg 1 hatten sowie einen Business-Plan für drei Jahre und dazu ein Gutachten einer fachkundigen Stelle, zum Beispiel eines Berufsverbands, vorgelegt hatten.